Welche Anlagen sind in der Schweiz von der kommenden Direktvermarktung betroffen?

(aktualisiert im März 2018) Die Änderungen mit dem neuen Energiegesetz sind nun bekannt. Das Gesetz ist zum 01.01.2018 in Kraft und die dazugehörigen Verordnungen sind mittlerweile veröffentlicht.

Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick über zwei wichtige Elemente der neuen Regelungen. Die erste Grafik zeigt, welche Anlagen ab wann von der Direktvermarktung betroffen sind:

Direktvermarktung_2018.png

Die zweite Grafik gibt einen Überblick über die finanziellen Anpassungen, die auf die Anlagenbesitzer zukommen, die zukünftig in die obligatorische Direktvermarktung gehören. Auf der linken Seite ist die bisherige Welt dargestellt. Der Anlagenbesitzer erhält die Einspeise-Vergütung und aus volkswirtschaftlicher Sicht gibt es noch die Bilanzgruppe Erneuerbare Energien (BG-EE), welche die grosse Zahl kleiner KEV-Anlagen an den Strommarkt bringt. Zukünftig werden sich die Geldströme für Anlagenbesitzer in der Direktvermarktung dahingehend ändern, dass ein Teil der Erlöse von der Vollzugsstelle (mittlerweile "Pronovo" grüner Balken) und der andere Teil vom Direktvermarktungs-Dienstleister kommen (roter Balken). Zusätzlich gibt es als Anreiz und Abgeltung für die Bewirtschaftung ein Bewirtschaftungsentgelt. Der Anlagenbesitzer und der Vermarktungs-Dienstleister teilen sich dieses Entgelt.In Summe fallen die Gesamtkosten für die Volkswirtschaft niedriger aus als die Kosten der BG-EE und die aktuelle Einspeise-Vergütung. 

DV_Entgeltevergleich.png

Haben Sie Fragen rund um das Thema Direktvermarktung? Wir helfen Ihnen für die anstehenden Änderungen rechtzeitig fit zu sein!  Wir können eine Abschätzung des Marktwertfaktors Ihrer Anlagen vornehmen. Kontakt